Trendhair® in Nürnberg
Perücke auf Rezept
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Wann beteiligt sich die Krankenkasse an den Kosten für eine Zweithaar?
Bei krankheitsbedingtem Haarausfall kann eine Perücke oder ein Haarteil ärztlich verordnet werden.
Das betrifft unter anderem:
- Alopezie (kreisrunder oder vollständiger Haarverlust)
- Alopezia totalis
- Haarverlust infolge einer Chemotherapie
- hormonell oder medikamentös bedingten Haarausfall mit medizinischer Diagnose
Wichtig zu wissen:
Eine Kostenübernahme ist nicht ausschließlich auf Chemotherapie beschränkt. Entscheidend ist die medizinische Diagnose und der Diagnoseschlüssel (ICD-Nr. auf dem Rezept). Die Zuzahlungen sind individuell und von Ihrer Krankenkasse abhängig. Privatversicherte rechnen selbst mit Ihrer Kasse ab. Für alle gesetzlich versicherten übernehmen wir als präqualifiziertes Mitglied des Bunderverbandes für Zweithaar (BVZ) die Abrechnung.
0911 44 66 88 9
So erhalten Sie eine
Zuzahlung für Ihre Zweithaarversorgung
1. Ärztliche Verordnung
Der behandelnde Arzt (Hausarzt oder Facharzt) stellt ein Rezept unter Angabe der Diagnose aus. Wichtig: Perücken gelten als Heil- und Hilfsmittel und belasten nicht das Budget des Arztes.
2. Beratung im Zweithaarstudio
Vereinbaren Sie einen Termin bei uns, einem präqualifizierten Zweithaar-Spezialisten Trendhair® in Nürnberg und bringen Sie das Rezept zur Beratung mit.
3. Auswahl & Anpassung
Gemeinsam wählen wir eine passende Lösung aus und passen sie individuell an.
4. Abrechnung
Bei einem zuzahlungsfreien Modell fällt nur die gesetzliche Rezeptgebühr an.
Entscheiden Sie sich für ein höherwertiges Modell, begleichen Sie die Differenz direkt bei uns – wir rechnen den Krankenkassenanteil mit Ihrer Kasse ab.
Was muss auf dem Rezept stehen?
Damit die Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse reibungslos erfolgt, sollte das Rezept enthalten:
Art der Versorgung
„Perücke“ bei vollständigem Haarverlust
„Teilbereichsperücke“ (Haarteil) bei partiellem Haarverlust
Diagnose und Diagnoseschlüssel
z. B. Alopezie, Alopezia totalis, Chemotherapie oder andere medizinisch begründete Ursachen
Je klarer die Formulierung, desto reibungsloser verläuft die Abrechnung. Fragen Sie uns, wie helfen gerne.
Trendhair® ist Mitglied im BVZ
Abrechnung mit der Krankenkasse
✓ Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab
✓ Sie erhalten vorab transparente Informationen zu möglichen Zuzahlungen
✓ Wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten
Sie müssen sich nicht selbst um die Einreichung kümmern.
Persönliche Begleitung
bei allen Schritten
Die Versorgung mit einer Perücke auf Rezept wirft oft organisatorische Fragen auf.
Wir begleiten Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur finalen Abrechnung mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse.
Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin in unserem Studio am Aufseßplatz in Nürnberg.
Wir beraten Sie in aller Ruhe zu Rezept, Versorgung und Abrechnung.