Trendhair® in Nürnberg
Perücke auf Rezept
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Perücke?
Bei krankheitsbedingtem Haarausfall kann eine Perücke oder ein Haarteil ärztlich verordnet werden.
Die gesetzlichen Krankenkasse übernimmt in diesen Fällen in der Regel einen Großteil der Kosten.
Das betrifft unter anderem:
- Alopezie (kreisrunder oder vollständiger Haarverlust)
- Alopezia totalis
- Haarverlust infolge einer Chemotherapie
- hormonell oder medikamentös bedingten Haarausfall mit medizinischer Diagnose
Wichtig zu wissen:
Eine Kostenübernahme ist nicht ausschließlich auf Chemotherapie beschränkt. Entscheidend ist die medizinische Diagnose.
0911 44 66 88 9
Wer hat Anspruch
auf Kostenübernahme?
Bei Männern ist eine Kostenübernahme nur in besonderen Einzelfällen möglich.
Für Kinder und Jugendliche gelten häufig höhere Kassensätze, da hier besondere Schutz- und Entwicklungsaspekte berücksichtigt werden.
So erhalten Sie eine
Perücke auf Rezept
1. Ärztliche Verordnung
Der behandelnde Arzt (Hausarzt oder Facharzt) stellt ein Rezept unter Angabe der Diagnose aus.
2. Beratung im Zweithaarstudio
Vereinbaren Sie einen Termin bei einem präqualifizierten Zweithaar-Spezialisten Trendhair® in Nürnberg und bringen Sie das Rezept zur Beratung mit.
3. Auswahl & Anpassung
Gemeinsam wählen wir eine passende Lösung aus und passen sie individuell an.
4. Abrechnung
Bei einem zuzahlungsfreien Modell fällt nur die gesetzliche Rezeptgebühr an.
Entscheiden Sie sich für ein höherwertiges Modell, begleichen Sie die Differenz direkt bei uns – wir rechnen den Krankenkassenanteil mit Ihrer Kasse ab.
Was muss auf dem Rezept stehen?
Perücken gelten als Heil- und Hilfsmittel und belasten nicht das Budget des Arztes.
Damit die Abrechnung reibungslos erfolgt, sollte das Rezept enthalten:
Art der Versorgung
„Perücke“ bei vollständigem Haarverlust
„Teilbereichsperücke“ oder „Haarteil“ bei partiellem Haarverlust
Diagnose
z. B. Alopezie, Alopezia totalis, Chemotherapie oder andere medizinisch begründete Ursachen
Je klarer die Formulierung, desto reibungsloser verläuft die Abrechnung.
Trendhair® ist Mitglied im BVZ
Abrechnung mit der Krankenkasse
✓ Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab
✓ Sie erhalten vorab transparente Informationen zu möglichen Zuzahlungen
✓ Wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten
Sie müssen sich nicht selbst um die Einreichung kümmern.
Persönliche Begleitung
bei allen Schritten
Die Versorgung mit einer Perücke auf Rezept wirft oft organisatorische Fragen auf.
Wir begleiten Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur finalen Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.
Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin in unserem Studio am Aufseßplatz in Nürnberg.
Wir beraten Sie in aller Ruhe zu Rezept, Versorgung und Abrechnung.