Trendhair® in Nürnberg

Perücke auf Rezept
Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Zweithaar und Perücken in natürlicher Optik bei Trendhair in Nürnberg

Wann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Perücke?

Bei krankheitsbedingtem Haarausfall kann eine Perücke oder ein Haarteil ärztlich verordnet werden.
Die gesetzlichen Krankenkasse übernimmt in diesen Fällen in der Regel einen Großteil der Kosten.

Das betrifft unter anderem:

  • Alopezie (kreisrunder oder vollständiger Haarverlust)
  • Alopezia totalis
  • Haarverlust infolge einer Chemotherapie
  • hormonell oder medikamentös bedingten Haarausfall mit medizinischer Diagnose

Wichtig zu wissen:
Eine Kostenübernahme ist nicht ausschließlich auf Chemotherapie beschränkt. Entscheidend ist die medizinische Diagnose.

0911 44 66 88 9

Perücke auf Rezept bei Trendhair Nürnberg – Kostenübernahme durch Krankenkasse

Wer hat Anspruch
auf Kostenübernahme?

Bei Frauen mit krankheitsbedingtem Haarverlust übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Haarersatz ganz oder teilweise.

Bei Männern ist eine Kostenübernahme nur in besonderen Einzelfällen möglich.

Für Kinder und Jugendliche gelten häufig höhere Kassensätze, da hier besondere Schutz- und Entwicklungsaspekte berücksichtigt werden.

Frau mit krankheitsbedingtem Haarausfall im Gespräch mit Ärztin – Perücke auf Rezept in Nürnberg

So erhalten Sie eine
 Perücke auf Rezept

1. Ärztliche Verordnung
Der behandelnde Arzt (Hausarzt oder Facharzt) stellt ein Rezept unter Angabe der Diagnose aus.

2. Beratung im Zweithaarstudio
Vereinbaren Sie einen Termin bei einem präqualifizierten Zweithaar-Spezialisten Trendhair® in Nürnberg und bringen Sie das Rezept zur Beratung mit.

3. Auswahl & Anpassung
Gemeinsam wählen wir eine passende Lösung aus und passen sie individuell an.

4. Abrechnung
Bei einem zuzahlungsfreien Modell fällt nur die gesetzliche Rezeptgebühr an.
Entscheiden Sie sich für ein höherwertiges Modell, begleichen Sie die Differenz direkt bei uns – wir rechnen den Krankenkassenanteil mit Ihrer Kasse ab.

Was muss auf dem Rezept stehen?

Perücken gelten als Heil- und Hilfsmittel und belasten nicht das Budget des Arztes.

Damit die Abrechnung reibungslos erfolgt, sollte das Rezept enthalten:

Art der Versorgung
Perücke“ bei vollständigem Haarverlust
Teilbereichsperücke“ oder „Haarteil“ bei partiellem Haarverlust

Diagnose
z. B. Alopezie, Alopezia totalis, Chemotherapie oder andere medizinisch begründete Ursachen

Je klarer die Formulierung, desto reibungsloser verläuft die Abrechnung.

Kundin mit Kopftuch bei Perückenberatung im Studio von Trendhair Nürnberg

Trendhair® ist Mitglied im BVZ

Abrechnung mit der Krankenkasse

Trendhair® ist präqualifiziertes Mitglied im Bundesverband der Zweithaar-Spezialisten (BVZ) und Ihr Ansprechpartner für Perücken auf Rezept in Nürnberg
Das bedeutet:
✓ Wir rechnen direkt mit allen gesetzlichen Krankenkassen ab
✓ Sie erhalten vorab transparente Informationen zu möglichen Zuzahlungen
✓ Wir unterstützen Sie bei allen Formalitäten

Sie müssen sich nicht selbst um die Einreichung kümmern.

Persönliche Begleitung
bei allen Schritten

Die Versorgung mit einer Perücke auf Rezept wirft oft organisatorische Fragen auf.
Wir begleiten Sie vom ersten Beratungsgespräch bis zur finalen Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.

Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Termin in unserem Studio am Aufseßplatz in Nürnberg.
Wir beraten Sie in aller Ruhe zu Rezept, Versorgung und Abrechnung.